Antrag Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes

In der Ratssitzung am 11. März 2024 wurde vom Bürgermeister der Haushaltsplan 2024 für die Stadt Leichlingen eingebracht. In der Präsentation wurde auf die Eskalationsstufen des Haushaltsrechts hingewiesen, u.a. auf die Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts wegen erhöhtem Verbrauch der allgemeinen Rücklage (Tatbestand erfüllt, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren die Rücklagenentnahme > 5% p.a.).
Der Bürgermeister hat in seiner Präsentation und gegenüber der Presse den Anschein erweckt, dass sich die Stadt Leichlingen erst in der Eskalationsstufe 3 befindet, dem zeitlich begrenzten Ausgleich des unausgeglichenen Haushalts über die Allgemeine Rücklage, der seit 7 Jahren bzw. seit 2016 nicht mehr eingetreten sei.
Diese Darstellung war sicherlich nicht korrekt. Nach den uns präsentierten Zahlen befinden wir uns in    Eskalationsstufe 4 und es muss also (aus unserer Sicht leider!) ein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden. Dieser Verpflichtung ist die Verwaltung zu unserer Verwunderung nicht nachgekommen.
Daher beantragen wir:
Die Verwaltung wird beauftragt ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, damit dieses im Haupt- und Finanzausschuss am 01.07.2024 vorberaten und in der Ratssitzung am 04.07.2024 verabschiedet werden kann.
Die Fraktionen der CDU sowie von Bündnis 90/Die Grünen und die FDP werden in den anstehenden  Haushaltsplanberatungen alles daran setzen den Haushalt für das Jahr 2024 im Ergebnis deutlich zu verbessern, damit konstruktive Gespräche mit dem Landrat für das Haushaltsjahr 2024 möglich sind. Ziel muss es sein, zumindest für das Haushaltsjahr 2024 Gestaltungsspielräume zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger offen zu halten.