Antrag: Fremdeinspeisevorrichtung

01.12.2021

Wir begrüßen es, dass die fachtechnischen Planungen für die Installation einer Fremdeinspeisevorrichtung für den Notstrom für die Löschzüge II und III vorliegen und im Haushaltsjahr 2022 installiert werden.

Die Verwaltung bezieht sich im Antwortschreiben vom 27.10.2021 auf ein Schreiben vom 07.07.2020.
Dieses Schreiben liegt uns leider nicht vor. Auch ist es im Ratsinformationssystem nicht zu finden.

Stattdessen liegt uns ein Antwortschreiben vom 15.05.2020 (also 7 Wochen älter) vor. Auf unsere Anfrage (Nr. 88) bezügl. Installation Fremdeinspeisevorrichtung steht dort: „Die seitens der Feuerwehr geforderte Fremdeinspeisevorrichtung im LZ II und LZ III sind nicht vorgesehen…..“. 

Wir bitten das Antwortschreiben vom 07.07.2020 nachzureichen.

Außerdem bitten wir zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1.) Nach Aussage mehrerer Anwohner fiel der Strom in Bennert und Oberschmitte zwischen 00:15 Uhr und 00:25 Uhr aus. Gegen ca. 00:15 Uhr wurde Sirenenalarm ausgelöst und wenige Minuten später fiel der Strom aus. Wie konnte die Hebeanlage bis 2 Uhr – ohne Fremdeinspeisevorrichtung – in Betrieb bleiben?

2.) Das Gerätehaus vom Löschzug II stand ab ca. 01.30 Uhr für Anwohner vom Unterberg zur Verfügung. Die Betroffenen standen im Finstern auf dem Parkplatz vorm Gerätehaus und wurden von Einsatzkräften, die bis dahin über 10 Stunden im Einsatz waren und abgelöst wurden, u.a. mit Getränken versorgt. Das Gerätehaus stand somit als Zufluchtsort für schutzsuchende Menschen ab 01.30 Uhr zur Verfügung. Das Feuerwehrhäuser im Krisenfall von Bürgerinnen und Bürgern als Anlaufstelle genutzt werden können, wurde u.a. in der DIN-Norm 14092 Teil 1 von April 2012 vom Normenausschuss Feuerwehrwesen veröffentlicht. Hier wird weiter ausgeführt, dass in Feuerwehrhäusern die Beibehaltung der Funktionsfähigkeit auch bei extremen Umweltbedingungen gewährleistet werden muss. Durch das Fehlen der Fremdeinspeisevorrichtung für Notstrom war dies im Gerätehaus vom LZ II nicht gegeben!

3.) Im Antwortschreiben weist die Verwaltung darauf hin, dass die Feuerwehr im Nachgang zum Hochwasser vom 17.07.2021 Mängel aufgezeigt hat. Dabei würde es sich lt. Aussage der Verwaltung um Altschäden handeln. Welche Schäden gibt es und von wann sind diese?
Warum wurden die Altschäden noch nicht behoben? Wurden Feuchtigkeitsmessungen vorgenommen? Wenn es sich hier um alte Feuchtschäden im und am Gebäude handelt, dann ist die Gefahr von Schimmelpilzbildung gegeben! Hier besteht ein hohes Risiko von Gesundheitsbelastungen für die Einsatzkräfte!

4.) In der Tat liegt die Wohnung tiefer als die Räumlichkeiten des Gerätehauses. In der Wohnung stand Wasser und die Räumlichkeiten vom LZ II sollen nicht betroffen gewesen sein?

Wir beantragen eine Aufstellung der zu behebenden Schäden aller Gebäude der Feuerwache LZ II inklusive der Kosten. Weiterhin beantragen wir eine zeitnahe Beseitigung aller Schäden und die Bereitstellung der dafür nötigen finanziellen Mittel. Sollte das Budget für 2021 nicht ausreichen, beantragen wir eine Mittelbereitstellung im Haushalt 2022.

Unser Antrag ist auf die Tagesordnung der entsprechenden Fachausschüsse und des Rates zu setzen! Leider fanden sich in der Vergangenheit zwei Anträge in Bezug auf die Installation von Fremdeinspeisevorrichtungen (CDU-Antrag vom 25.05.2020 und CDU-Antrag vom 18.09.2021) auf keiner Tagesordnung wieder.

Mit freundlichen Grüßen

CDU-Fraktion Leichlingen


Silvia Pallenberg
(stellv. Fraktionsvorsitzende)