Dem Produktbuch und der Haushaltssatzung für 2023 in der derzeitigen Form können CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP nicht zustimmen. Wir möchten den Haushaltsplan für 2023 aber zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ablehnen, sondern beantragen eine möglichst zeitnahe Verschiebung (Dezember) der Etatberatungen für HuF und Rat.
Ausschlaggebend für den Antrag auf Verschiebung der abschließenden Haushaltsplanberatungen sind verschiedene Gründe:
1. Die geplante Anhebung der Grundsteuer B von derzeit 550 Punkte auf 1.340 Punkte in 2024 und ab dem Jahr 2025 auf 1.450 Punkte würde in etwa einer Verdreifachung der Grundsteuer B entsprechen und ist den Leichlinger Bürger*innen, Grundstückseigentümer*innen sowie Mieter*innen aus unserer Sicht nicht zuzumuten.
2. Die uns am 18.11.2022, also drei Tage vor der letzten HuF-Sitzung, vorgelegten Veränderungslisten sehen massive Veränderungen der Haushaltszahlen im investiven und konsumtiven Bereich vor. Als Beispiel genannt seien die Investitionen im Haushaltsplanentwurf. Geplant waren 15,8 Mio. €, jetzt sollen es 46,6 Mio. € sein. Also 30,8 Mio. € mehr, dies entspricht einer Verdreifachung des ursprünglichen Ansatzes.
3. Wir schieben ein Investitionsdefizit vor uns her, von dem nicht ersichtlich ist, wie es abgebaut werden kann. Die Investitionstätigkeit in 2022 (Stand: HuF 21.11.2022) liegt weit unter dem geplanten Soll. Geplant waren Auszahlungen in Höhe von über 52 Mio. €, die Ist-Auszahlungen lagen bei lediglich 7 Mio. €.
4. Die Chancen für eine Genehmigung des Haushaltsplans 2023 durch die Aufsichtsbehörde steigen, wenn Verwaltung und Ratsmitglieder gemeinsam Einsparvorschläge suchen bzw. vornehmen. Gestiegene Kosten nur durch eine Erhöhung der Grundsteuer B auffangen zu wollen ist nicht ausreichend und nicht zielführend.
5. Weiterhin sind im Haushaltsplan immer noch enormen Unsicherheiten enthalten, die sich sowohl positiv als auch negativ auswirken könnten. Hierzu zählen:
a. Die noch unbekannte Einnahmesituation der Stadtwerke in den kommenden Jahren sowie der drohende Wegfall des steuerlichen Querverbundes (Stadtwerke / LBB); beides hat Auswirkungen darauf, in welcher Höhe und ab wann die LBB von der Stadt Leichlingen finanziell unterstützt werden muss.
b. Im kommenden Haushaltsjahr wird ein Gutachten zum Sanierungsbedarf des Schulzentrums erstellt, die dann auf uns zu kommenden Kosten werden in den Haushaltsplanentwurf 2024 eingepreist werden.
c. Weitere Kostenansätze für die Sanierung / Neubau städtischer Gebäude sind quasi nicht im Haushalt enthalten.
d. Am 12. Dezember 2022 soll das Mobilitätskonzept auf den Weg gebracht werden. Hierfür konnten, da noch kein Beschluss vorliegt, bis jetzt keine Mittel in den Haushaltsplan 2023 und für die Folgejahre eingeplant werden.
e. Noch nicht in den Nachmeldelisten enthaltene, aber absehbare Erstattungen vom Kreis oder auch vom Landschaftsverband sind positiv zu bewerten, werden aber bestenfalls das Defizit im Jahr 2023 vermindern.
f. Bei der Abwassergebührenkalkulation für 2023 wird wahrscheinlich nach der Beschlussfassung im Rat eine höhere Eigenkapitalverzinsung als bisher geplant in den Haushaltsplan einfließen können. Die endgültige Entscheidung auf Landesebene fällt Ende des Jahres.
Hieraus leiten wir für die Fortführung der Haushaltsplanberatungen ab, dass wir von der Verwaltung für die abschließenden Etatberatungen im HuF und Rat eine Aktualisierung des Haushaltsplanes einschließlich Aktualisierung des Vorberichts und eine Ergänzung der vorliegenden Investitionsliste sowie Antworten auf die folgenden Fragen benötigen.
Übergeordnetes Ziel ist, die geplante Erhöhung der Grundsteuer B ab dem Jahr 2024 auf einen für Bürger*innen, Grundstückseigentümer*innen sowie Mieter*innen verträglicheren Wert zu begrenzen.
a. Wann werden welche Kosten für Investitionen haushaltsrelevant und wann werden die geplanten Haushaltsmittel fällig? Der Haushaltsplanentwurf ist entsprechend anzupassen.
Dabei sind § 11 (1) und § 13 (2) der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung NordrheinWestfalen – KomHVO NRW) zu berücksichtigen:
§ 11 Allgemeine Planungsgrundsätze
(1) Die Erträge und Aufwendungen sind in ihrer voraussichtlich dem Haushaltsjahr zuzurechnenden Höhe, die Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden oder zu leistenden Beträge zu veranschlagen, sie sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind.
§ 13 Investitionen
(2) Ermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen im Finanzplan erst veranschlagt werden, wenn Baupläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Gesamtkosten der Maßnahme, getrennt nach Grunderwerb und Herstellungskosten, einschließlich der Einrichtungskosten sowie der Folgekosten ersichtlich sind und denen ein Bauzeitplan beigefügt ist. Die Unterlagen müssen auch die voraussichtlichen Jahresauszahlungen unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter, und die für die Dauer der Nutzung entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen ausweisen.
b. Was ist bereits ausgeschrieben?
c. Was ist bereits beauftragt?
d. Was würde ein Stopp kosten?
e. Welche Fördergelder sind bereits beantragt?
f. Können weitere Fördergelder beantragt werden?
g. Welche Projekte können geschoben oder gestrichen werden?
(Die Verwaltung wird gebeten die Maßnahmen bzw. Investitionen zu benennen, die nach Meinung des Kämmerers realistischerweise nicht in dem Jahr realisiert werden können, für welche die Mittel im Haushalt jedoch enthalten sind).
h. Wie kann aus Sicht der Verwaltung eine Priorisierung der Projekte vorgenommen werden?
i. Welche weiteren / absehbaren Investitionen kommen auf uns zu?
Es sollte zudem in den Etatberatungen dargestellt werden, wie das Investitionsdefizit mit dem vorhandenen Personal realistisch abgebaut und die geplanten Investitionen umgesetzt werden können.
Notwendig ist weiterhin das Gespräch mit dem Landrat / der Aufsichtsbehörde.
Wir wiederholen gerne unsere Einladung an SPD und BWL und die anderen Ratsmitglieder, gemeinsam eine Priorisierung und ggf. Streichung von Investitionen vorzunehmen. Hierzu lädt „Jamaika“ in den CDU-Bürgertreff ein. Selbstverständlich sind wir auch für Gespräche unter Hinzuziehung des Bürgermeisters, des Kämmerers und weiterer Verwaltungsmitarbeiter*innen offen.
Die Vorberatungen in den Fachausschüssen, mit Ausnahme des HuF, sind positiv verlaufen und außer im BezA sind einstimmige Beschlüsse gefasst worden.
Zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung schlagen wir eine verkürzte Beratung (nur HuF und Rat) vor.
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