Die Ratsfraktionen der CDU, Bündnis90/Die Grünen und Hr. Richter als Ratsmitglied der FDP beantragen:
Die Umsetzung der InHK-Projekte
InHK Leichlingen:
• B1 Gestaltungsfibel,
• C2 Brückerfeld Vorplanung,
• B2 Konzept Gartenstraße Vorplanung
InHK Witzhelden:
• B03 Umgestaltung Marktplatz Vorplanung bis LP 3,
werden zunächst um ein Jahr verschoben.
Der Neubau der Toiletten Kellerhansberg wird verschoben in das Haushaltsjahr 2024.
Die Einrichtung einer Stelle „Sanierungsmanager“ wird für das Haushaltsjahr 2023, die zweite Stelle wird mit Sperrvermerk erst für das Haushaltsjahr 2024, vorgesehen.
Auf die Einrichtung einer weiteren Stelle für den Bereich Kommunikation (1,0) wird verzichtet.
Die Geschäftsausgaben für die Fraktionen werden um 10 % gekürzt.
Die Aufwendungen Rat, Ausschüsse in Höhe von 1.500 € werden gestrichen.
Die Geschäftsausgaben für Anmietung Beschallung Alternativ- Sitzungsorte (Produkt 010101 Betreuung von pol. Gremien) werden gestrichen.
Die Baukosten Parkplatz Eicherhofsfeld (Produkt 120101 Bereitstellung öffentlicher Verkehrsfläche) werden gestrichen.
Begründung:
Infolge der multiplen Krisen des Jahres 2023 befindet sich die Blütenstadt in der schwierigsten Finanzsituation seit Einführung des NKF, wenn nicht sogar in der schwierigsten Finanzsituation überhaupt.
An mehreren Stellen des städtischen Haushaltes verschlechtert sich die Ertragslage deutlich, während an anderen Stellen sich Kosten von der Blütenstadt Leichlingen nicht beeinflussbar dramatisch erhöhen.
Daneben gilt nach wie vor die Auflage der Kommunalaufsicht den Haushalt bis 2024 auszugleichen.
Dies ist in der jetzigen Lage nur mit erheblichen Steuererhöhungen zu erreichen. Rund 95% des städtischen Haushaltsvolumens werden für Pflichtaufgaben aufgewendet. Daher würde auch der Verzicht auf sämtlichen freiwilligen Leistungen der Stadt nicht ausreichen, den Haushalt auszugleichen.
Weitere Belastungen sind nach Auffassung der Antragstellenden den Einwohnerinnen und Einwohnern jedoch nicht zumutbar.
Wir halten es für die Pflicht des Rates der Blütenstadt Leichlingen in dieser dramatischen Haushaltslage, jede Ausgabe zu hinterfragen. Wohl wissend, dass die Verschiebung der genannten Projekte den städtischen Haushalt weder 2023 ausgleichen noch die Auflage der Kommunalaufsicht erfüllen kann, sehen wir die Verschiebung der genannten Projekte als Beitrag, den Aufwand der Blütenstadt Leichlingen zu reduzieren, ohne die stadtplanerischen Ziele und das Ziel des schnellstmöglichen Haushaltsausgleiches aus den Augen zu verlieren.
Wir bitten daher, den Rat der Blütenstadt Leichlingen unserem Antrag zuzustimmen.
Übergeordnetes Ziel ist, die geplante Erhöhung der Grundsteuer B ab dem Jahr 2024 auf einen für Bürger*innen, Grundstückseigentümer*innen sowie Mieter*innen verträglicheren Wert zu begrenzen. Die geplante Anhebung der Grundsteuer B von derzeit 550 Punkte auf 1.340 Punkte in 2024 und ab dem Jahr 2025 auf 1.450 Punkte würde in etwa einer Verdreifachung der Grundsteuer B entsprechen und ist den Leichlinger Bürger*innen, Grundstückseigentümer*innen sowie Mieter*innen aus unserer Sicht nicht zuzumuten.
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