Die Verwaltung wird beauftragt für zusammenhängende städtische Liegenschaften eine gemeinsame Energieversorgung zu etablieren. Oberstes Optimierungsziel ist dabei die Klimaneutralität der Liegenschaft.
Hierzu wird folgendes Vorgehen beschlossen:
1.) Zusammenhängende städtische Liegenschaften (Klimakonzeptzonen) sind bis Mai 2020 zu definieren und im Anschluss in einer Karte darzustellen.
2.) Sobald die erste Energieerzeugungsanlage im Planbereich am Ende ihrer Nutzungsdauer angekommen ist und ausgetauscht werden muss, soll ein Energiekonzept für die gesamte zusammenhängende Liegenschaft (Klimakonzeptzone) entwickelt werden. Zielvorgabe: Es soll je Liegenschaft Klimaneutralität erreicht werden.
3.) Als „möglichst klimaneutral“ wird definiert:
Ein möglichst geringer Ausstoß an Treibhausgasen (z.B. CO2, Methan etc.) pro kWh Energieverbrauch, sowie Feinstaub und NOx bei einem gleichzeitig möglichst hohen Anteil an erneuerbaren Energien, die vor Ort erzeugt werden.
4.) Die Erstellung des jeweiligen Konzeptes, das auch die Folgekosten abbildet, soll ausgeschrieben werden.
5.) Bei der Bewertung der eingegangenen Konzepte sollen sowohl finanzielle Aspekte als auch die Klimaneutralität berücksichtigt werden.
6.) In der Ausschreibung ist auszuschließen, dass die Klimaneutralität durch den Kauf von Zertifikaten oder Ähnlichem herbeigeführt wird.
7.) In den Abwägungsprozess ist der Stadtrat einzubeziehen.
Erläuterung:
Die CDU sieht die Möglichkeit durch den Wettbewerb innovativer Konzepte städtische Liegenschaften zur Klimaneutralität zu entwickeln. Die Koordinierung und Zusammenführung von dezentralen Energiequellen zu einem Gesamtkonzept z.B. ein Nahwärmenetz mit Solarkollektoren in einer gemeinsamen Anlage über mehrere Gebäude kann Synergien schaffen, die nicht zu erreichen sind, wenn jedes Gebäude einzeln versorgt wird.
Die Erstellung des Konzeptes soll im Rahmen einer städtischen Ausschreibung erfolgen, sobald das Erste der beschriebenen, dezentralen Kraftwerke oder eine Heizungsanlage ausgetauscht werden muss. Zur Nachhaltigkeit der Investition gehört für uns auch die Bewertung der Folgekosten über die Lebensdauer der Anlage (Lebenszykluskosten).
Das Unternehmen, welches das Konzept mit dem höchsten Klimaneutralitätsgrad bei vertretbaren Kosten vorstellt, soll den Zuschlag bekommen.
Beispielprojekt:
Bei dem Wohngebiet Sohnius-Weide bei Nümbrecht, im Oberbergischen Land, handelt es sich zum Beispiel um ein,mit Nahwärme versorgtes, Neubaugebiet. Würde dieses mit Erdgas-Brennwert-Heizungen, statt über die installierte Nahwärmelösung beheizt, entstünden zusätzliche Emissionen von ca. 40.000 kg CO2 im Jahr. Das entspricht den Emissionen, die bei der Verbrennung von ca.16.000 Litern Benzin oder 13.000 Litern Heizöl entstehen würden.
Patrick Imcke Andreas Heusner
(Sachkundiger Bürger) (Ratsherr)
Empfehlen Sie uns!